Rehasport im Sportverein am Park

Rehasport ist die Kurzform von Rehabilitationssport und findet als Gruppentraining statt, das von qualifizierten Übungsleitern durchgeführt wird. Der Arzt verordnet die Teilnahme am Rehasport.

Nach Bewilligung eines Formulars kann sich der Rehasportler eine Rehasport-Einrichtung suchen, einen Termin vereinbaren und schließlich mit dem Gruppentraining beginnen.

Das Sozialgesetzbuch schreibt einen Leistungsanspruch im §64 SGB IX als ergänzende Maßnahme gesetzlich vor. Damit gilt: „Rehasport – vom Arzt verordnet und zu 100% von den Krankenkassen bezahlt!“

 

  1. Der Arzt, gewöhnlich der Hausarzt, verordnet seinem Patienten Rehabilitationssport und stellt ihm das Formular 56 aus
  2. Diese Verordnung muss bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden
  3. Nach Genehmigung kann der Patient kostenfrei am Rehasport teilnehmen und sich einen Rehasport-Anbieter suchen

  1. Rehasportler haben mit einer Verordnung den Anspruch auf 50 Übungseinheiten innerhalb der nächsten 18 Monate
    –> Sonderfälle (chronische Erkrankungen) sind 120 ÜE, die innerhalb von 36 Monaten abzutrainieren sind
  2. Ein Gruppentraining besteht mindestens aus 5 und maximal aus 15 Teilnehmern 
  3. Eine Einheit dauert in der Regel 45 min
  4. Das Training wird ausschließlich von einem qualifizierten Übungsleiter durchgeführt
  5. Kindergruppen werden bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs angeboten, Gruppen für Erwachsene ab dem 15. Lebensjahr
  6. Nach Ablauf einer Verordnung sind Folgeverordnungen möglich